
Das Leid einer illegalen Katzenzucht
Eine 66-Jährige setzte im Juli kurz vor Mitternacht fünf Katzen aus in der Schulstraße in Eitensheim aus. Private Tierschützer waren vor Ort, griffen sofort ein, riefen die Polizei und konnten zwei der Tiere glücklicherweise wieder einfangen. Sie informierten uns und wir unterstützten umgehend bei der Suche nach den verbleibenden Tieren. Wir hängten Zettel aus und sprachen mit Anwohnern. Da sie aus reiner Wohnungshaltung stammen, verhielten sie sich auffällig und wie paralysiert. Sie waren verängstigt, geschwächt und kauernd. Glücklicherweise konnten wir zwei weitere Katzen sichern, von der letzten fehlte jede Spur. Da es zu dieser Zeit knapp 40 Grad hatte, gingen wir davon aus, dass sie nicht überlebt hat. Doch im September das Wunder: Wir konnten sie doch noch wohlbehalten sichern.
Die Hinweise führten zu einer illegalen Katzenzucht der Rassen Britisch Kurzhaar (BKH) und Scottish Fold (SF) in Neuburg an der Donau. Wie das Landratsamt mitteilt, wurde dem Tierhalter aus Neuburg die gewerbliche Katzenzucht bereits 2024 wegen fehlender tierschutzrechtlicher Voraussetzungen untersagt. Nur einen Tag zuvor war eine Sicherstellung durch das Veterinäramt geplant gewesen, doch den Kontrolleuren wurde der Zutritt zur Wohnung verweigert. So wurde sich der Tiere lieber entledigt.
Am darauffolgenden Tag verschaffte sich die Polizei schließlich mit einem Schlüsseldienst Zugang und stellte die Tiere sicher. In Folge kümmerte sich der Tierschutzverein Neuburg-Schrobenhausen um die 26 Katzen aus schlechter Haltung und mit Qualzuchtmerkmalen. Die Kitten hatten Katzenschnupfen mit entzündeten Augen, waren unterernährt und – nicht alle haben überlebt. Gleichzeitig wurden die Muttertiere mit entzündetem, geschwollenem Gesäuge vorgefunden. Eine Konsequenz der durchgängigen Produktion von neuer „Ware“ für den Verkauf. Die Nachkommen, die aufgrund von Krankheit oder Auffälligkeiten keine Abnehmer fanden, wurden einfach entsorgt und immer wieder in Neuburg und Umgebung ausgesetzt.
Die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verfolgt. Auch wir haben wegen des Aussetzens der Tiere Strafanzeige gegen die Halter gestellt. Diese wurde leider abgewiesen – der Sachverhalt wird lediglich auf Grundlage einer Ordnungswidrigkeit behandelt.