Über diese Seite unterstützen wir andere Vereine oder Privatpersonen dabei, ein geeignetes Zuhause für die Tiere zu finden. Bei diesen Fremdvermittlungen ist der Tierschutzverein Eichstätt e.V. nicht direkt vermittelnd tätig.
Nähere Informationen zum Ablauf einer Vermittlung finden Sie hier.
Kastrationspflicht Katzen
Tierschutz bedeutet nicht nur, Tiere zu vermitteln, sondern ebenso eine unkontrollierte Population durch fehlende Kastration zu verhindern. Unser Verein setzt sich deshalb für eine allgemeine Kastrationspflicht ein, um das Tierleid einzudämmen. Deshalb ist eine Kastration unserer Kitten bis spätestens vor dem ersten Freigang eine Grundvoraussetzung. Die Operationskosten trägt der künftige Besitzer. Eine tierärztliche Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber dem Verein.“
Freigang Katzen
Um unseren Schützlingen ein artgerechtes Zuhause zu ermöglichen, vermitteln wir sie in der Regel in ein Heim mit der Möglichkeit auf späteren Freigang in ruhiger Wohnlage.